Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Beteiligten das wohl finanziell bedeutsamste Rechtsgeschäft in ihrem Leben.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgesehen. Der Notar sorgt dabei für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung, Ausarbeitung, Prüfung und hilft Risiken für beide Vertragsparteien zu vermeiden. Zudem besorgt er die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung hat der Notar insbesondere darauf zu achten, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erlangen. Der Notar informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Der Immobilienkaufvertrag kann z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen.
Folgende Punkte sind Gegenstand eines jeden Immobilienkauf-vertrag:
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Sicherung von Käufer und Verkäufer,
• Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
• Gewährleistung für Mängel,
• Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
• Aufteilung der Erschließungskosten und das
• Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Grundstückskaufverträgen
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträgerkaufverträgen
Wir haben Allgemeine Informationen zu Grundschulden-Hypotheken, Immobilienkaufverträge, Wohnungskauf und Bauverträge
zusammengestellt. Zusätzlich einige Informationen beim Kauf eines gebrauchten Hauses