Immobilienrecht / Bau- und Architektenrecht

Immobilienrecht / Bau- und Architektenrecht.


DGSD berät Sie in Bereichen des privaten Baurechts, Architekten-/Ingenieurrechts und bei Fragestellungen rund um das Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht. 

Zu den Beratungsschwerpunkten von DGSD im Bereich des Immobilienrechts, Bau- und Architektenrechts gehören die folgenden Tätigkeiten:

• Erstellung und Abschluss von Bauverträgen
• Beratung beim Abschluss von Bauträgerverträgen
• Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen  
• Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen aufgrund von Zusatzleistungen, Mehrleistungen, geänderten Leistungen, Bauzeitverzögerungen und Behinderungen. 
• Durchsetzung und Abwehr von Garantieansprüchen  
• Erstellung, Prüfung und Begleitung von Immobilienkaufverträgen und Immobilientransaktionen 
• Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Immobilienkaufverträgen 


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