DGSD berät Sie in Bereichen des privaten Baurechts, Architekten-/Ingenieurrechts und bei Fragestellungen rund um das Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht.
Zu den Beratungsschwerpunkten von DGSD im Bereich des Immobilienrechts, Bau- und Architektenrechts gehören die folgenden Tätigkeiten:
• Erstellung und Abschluss von Bauverträgen
• Beratung beim Abschluss von Bauträgerverträgen
• Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
• Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen aufgrund von Zusatzleistungen, Mehrleistungen, geänderten Leistungen, Bauzeitverzögerungen und Behinderungen.
• Durchsetzung und Abwehr von Garantieansprüchen
• Erstellung, Prüfung und Begleitung von Immobilienkaufverträgen und Immobilientransaktionen
• Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Immobilienkaufverträgen