„Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) lautet einer der zentralen Grundsätze im Vertragsrecht. Aber ist dem wirklich so? Ist der Vertrag überhaupt wirksam? Bedarf der Vertrag der Schriftform oder ist er auch mündlich wirksam geschlossen? Kann er rückgängig gemacht werden?
DGSD Fachanwälte berät Sie rund um das Zustandekommen von Verträgen, hinsichtlich deren Inhalt sowie im Rahmen der Vertragsbeendigung und der Rückabwicklung.
Zu unserem Beratungsspektrum gehören insbesondere die folgenden Vertragstypen:
• Kaufvertrag
• Werkvertrag
• Dienstvertrag
• Mietvertrag
• Darlehensvertrag
• Reisevertrag
• Arbeitsvertrag