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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Nicht selten kommt es vor, dass Menschen eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit erleiden oder aber ein Unfall geschieht, die zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung
führen. Krankheit und Unfall können zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.
So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Für diese Notfälle bereitet der Notar als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
• Generalvollmacht, • Vorsorgevollmacht, • Betreuungsverfügung und
• Patientenverfügung.
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden
Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung