Unternehmen

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Die notariellen Beratung im Bereich des Unternehmensrecht ist  ein wesentlicher Bereich unserer Dienstleistung.

Sie betrifft nicht nur Einzelfirmen, sondern auch Personen- und Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenordnung. Der Notar begleitet Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Firma (Firmenname), der Gesellschaftsgründung (GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG etc.), bei Hauptversammlungen, etwaigen Satzungsänderungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen, bei Unternehmensverträgen, bei Verschmelzungen und Umwandlungen, Share- und Asset Deals sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen.
Wenn bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens im Rechtsverkehr sich ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

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