Die notariellen Beratung im Bereich des Unternehmensrecht ist ein wesentlicher Bereich unserer Dienstleistung.
Sie betrifft nicht nur Einzelfirmen, sondern auch Personen- und Kapitalgesellschaften
– unabhängig von der Größenordnung. Der Notar begleitet Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Firma (Firmenname), der Gesellschaftsgründung
(GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG etc.), bei Hauptversammlungen, etwaigen Satzungsänderungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen, bei Unternehmensverträgen, bei Verschmelzungen
und Umwandlungen, Share- und Asset Deals sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen.
Wenn bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens im Rechtsverkehr sich ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:
- Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
- Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
- Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
- Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.